AGB

Personifizierte Auftragsarbeiten

Bei personifizierten Auftragsarbeiten werden 50% Anzahlung verrechnet.
Aufträge werden erst nach Erhalt des fälligen Betrages in die Produktion genommen.
Restbetrag wird nach Fertigstellung fällig.
Lieferung der Bestellung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.

 

Lieferzeit

Bis zur Fertigung einer Auftragsarbeit sind mehrere aufwendige Arbeitsschritte nötig
daher kann keine feste Lieferzeit angegeben werden,
in der Regel ca. 3-6 Monate.

 

Urheberrechte

Als Auftragsgeber behalten Sie alle Rechte von Ihrer personifizierten Auftragsarbeit.
Es wird meinerseits keine Veröffentlichung von Ihren Daten oder Bildern gemacht.
Ich kann nicht verantwortlich gemacht werden für Datenmissbrauch von Drittparteien:
wie zB. bei der 3D Druckplattform, Kunstgiesserei od. Hackerangriffe.
Aufgenommene 3D Scandaten sowie Gussform werden nach Fertigstellung und Übergabe
der Bronze Kunstguss-Skulptur vernichtet
falls nicht anderes vereinbart wurde.

 

Vorbehalt

Sollten unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten behalte ich mir das Recht vor den Auftrag zu stornieren
und die Anzahlung zurückzuerstatten.

 

Bestellungen von Skulpturen aus dem Bestand

Bei Bestellungen von eigenen Designs werden 30% Anzahlung verrechnet.
Aufträge werden erst nach Erhalt des fälligen Betrages in die Produktion genommen.
Restbetrag wird nach Fertigstellung fällig.
Lieferung der Bestellung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.

 

Lieferzeit

Wie bei personifizierte Auftragsarbeiten, ca 3-6 Monate.

 

Anlieferung von großen Edelstahl Skulpturen

Für Anlieferung und Platzierung ohne Betonierung wird eine Pauschale in der Schweiz von 500.- CHF
im Umkreis von 100 Km von der Ausstellung oder meinem Wohnort verrechnet.
Für weitere Anfahrten oder grösseren Aufwand werden zusätzliche Kosten nach Absprache verrechnet.
Anlieferung und Versand ins Ausland auf Anfrage.
Für eine dauerhafte Installation wird empfohlen eine Gartenbaufirma zu beauftragen, zum Beispiel bei Einbetonierung.
Es wird empfohlen, die Befestigungen und Verschraubungen jährlich sowie nach Unwettern zu kontrollieren .

 

Gerichtsstand

Nyon, Schweiz


Stand: 15.01.2021

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